Bauordnung: Was gilt in Österreich in Sachen Wintergarten?
Immer mehr Österreicher verwirklichen ihren Traum vom eigenen Wintergarten. Bei der Planung gilt es einiges zu beachten, denn die österreichische Bauordnung schreibt dafür verpflichtende Regelungen vor.
Die Formen und Gestaltungsmöglichkeiten eines Wintergartens sind so individuell wie ihr Besitzer. Neben klassischen Formen gibt es moderne Ausführungen mit klaren Linien, Schiebetüren und Pultdächern. Die Glasfenster werden tendenziell größer und die Rahmen der Fenster und Türen dünner. Das ist eine Gestaltung, die viele begeistert, holt man sich damit doch den Garten praktisch in den Wohnbereich. Und im Winter nützt man auf diese Weise die rare Sonneneinstrahlung bestmöglich aus.
Eine Prüfung durch die Gemeinde ist Pflicht
Egal welche Ausführung man wählt – für jeden Wintergarten ist in Österreich eine Baugenehmigung bzw. Bauanzeige erforderlich. Die entsprechenden Bestimmungen sind je nach Bundesland unterschiedlich. Wer eine Grünoase plant, sollte sich daher gut informieren und bei Unklarheiten am besten ein professionelles Bauunternehmen zurate ziehen.
Eine Genehmigungsfreiheit liegt so gut wie nie vor, wenn man einen Wintergarten errichten möchte. In Österreich unterliegt jedes Bauwerk dem Baurecht, das mit dem Boden verbunden ist. Die geltenden Richtlinien unterscheiden jedoch grundsätzlich zwischen bewilligungspflichtigen, anzeigenpflichtigen und geringfügigen Bauvorhaben.
Die drei Arten von Bauvorhaben im Detail
Zu den geringfügigen Bauvorhaben zählt etwa die Erneuerung von Türen und Fenstern. In diese Rubrik fallen generell alle geringfügigen Maßnahmen zur baulichen Sanierung, Verbesserung oder Erhaltung wie zum Beispiel die Errichtung eines Geräteschuppens. Wer ein derartiges Bauvorhaben plant, muss es lediglich bei der Gemeinde schriftlich anmelden. Reagiert diese darauf nicht innerhalb einer bestimmten gesetzlich festgeschriebenen Frist, kann man mit der Umsetzung seines Vorhabens beginnen.
Etwas aufwendiger sind anzeigepflichtige Bauvorhaben. Diese umfassen etwa den Bau kleinerer Gebäude oder die Montage eines Zauns. Dafür muss man der Gemeinde eine schriftliche Bauanzeige vorlegen. Diese muss ein Verzeichnis der Nachbarn enthalten, eine Baubeschreibung in dreifacher Ausführung sowie die ebenfalls dreifach ausgefertigten Baupläne einschließlich der Zustimmung der Nachbarn und der Unterschrift des Baumeisters. Nach Prüfung dieser Unterlagen kann die Gemeinde dem Bauvorhaben zustimmen oder ein Bewilligungsverfahren starten.
Wer größere Umbauten, Zubauten oder sogar ein neues Gebäude plant, muss bei seiner Gemeinde um eine Baubewilligung ansuchen, die im Rahmen einer Bauverhandlung geprüft wird. Für die Einreichung benötigt man jene Unterlagen, die auch für eine Bauanzeige vorgeschrieben sind.
Was die Bewilligung eines Wintergartens angeht, sind die Vorschriften nicht nur je nach Bundesland, sondern oft auch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Die Fragen, ob ein Wintergarten anzeige- oder bewilligungspflichtig ist, lässt sich daher nicht pauschal beantworten. Das hängt auch von der Größe und dem Nutzungszweck des Bauvorhabens ab. In der Regel ist zumindest eine schriftliche Bauanzeige verpflichtend. Man muss in jedem Fall stets eine Bewilligung abwarten, ehe man mit dem Bau des Wintergartens beginnt.
Bei fehlender Genehmigung drohen hohe Strafen
Das dafür nötige Verfahren kann sich ebenfalls so wie die Richtlinien selbst von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden. Daher sollte man sich am besten direkt bei seiner Kommune nach dem genauen Verfahrensablauf und den entsprechenden Vorschriften erkundigen. Oft bieten Gemeinden und Städte sogar eine eigene Auskunftsstelle an, die bei Bauvorhaben vorab über die wichtigsten Regelungen informiert.
Wer seinen Wintergarten ohne eine gültige Baugenehmigung errichtet, geht ein hohes Risiko ein. Dafür drohen nicht nur saftige Bußgelder. Im schlimmsten Fall muss der Bauherr die nicht bewilligte Konstruktion wieder abreißen und erhebliche finanzielle Verluste in Kauf nehmen. Davor sollte man sich in jedem Fall schützen und alle geltenden Vorschriften genau einhalten. Dafür ist eine sorgfältige und professionelle Planung nötig, die natürlich mit Kosten verbunden ist. Das gilt insbesondere für warme und teilbeheizte Wintergärten. Sommergärten und kalte Wintergärten lassen sich deutlich einfacher und daher kostengünstiger planen.
Baurecht und Sonnenschutz
Ein guter Sonnenschutz ist einfach notwendig, damit man sich rund ums Jahr in seinem Wintergarten wohlfühlt. Dafür eignen sich besonders stabile Rollladen aus Aluminium. Sie verhindern effektiv das Überhitzen der Grünoase und schützen so die Gesundheit der Bewohner.
Wer seinen Wintergarten mit einem Sonnenschutz ausstattet, muss für Rollos oder Markisen nicht extra eine Genehmigung der Behörden einholen, wenn dafür keine aufwendigen Baumaßnahmen nötig sind. Eine Ausnahme stellen Schutzzonen dar, wie sie häufig in Altstadtvierteln festgelegt sind. So muss man zum Beispiel innerhalb des Wiener Gürtels Rollladen, Markisen und Außenjalousien beim Magistrat bewilligen lassen.
Mieter müssen generell vor dem Einbau eines Rollladens oder eines anderen Sonnenschutzes beim Vermieter eine Genehmigung einholen. Wer sich nicht daran hält, riskiert im schlimmsten Fall eine Besitzstörungsklage.
Zusammenfassung:
Neben Corona lässt auch der Trend zum Rückzug in die Natur die Nachfrage nach gut beschatteten Wintergärten stark ansteigen. Wer sich dafür entscheidet, sollte daran denken, dass derartige Bauvorhaben in Österreich nicht genehmigungsfrei sind. Bei einfachen Glasbauten kann ein Bauansuchen ausreichen, bei umfangreicheren Wintergartenprojekten ist eine vollständige Baueinreichung mit professionellen Plänen vorgeschrieben. Zuständig für die Genehmigung ist immer die Gemeinde, in der sich das Wohnobjekt befindet bzw. in Wien die Magistratsabteilung (MA) 37. An diese müssen alle Unterlagen für das Bauansuchen übermittelt werden. Die entsprechenden Formulare gibt es auf den Websites vieler Gemeinden bzw. der Stadt Wien zum Herunterladen. Oft besteht auch die Möglichkeit, den Antrag auf Genehmigung eines Wintergartens online zu stellen.