Welche mögliche Förderungen es für Rollladenprojekte gibt

Rollläden leisten einen wichtigen Beitrag, um Energiekosten zu sparen. Sie halten Wärme im Sommer draußen und im Winter besser in Räumen, die Wärmeverluste über die Fenster reduzieren sich deutlich. Es lohnt sich also durchaus, Rollläden nachzurüsten oder auch alte Modelle gegen neue auszutauschen – wären da nicht die Kosten. Die Investition hält manche Hausbesitzer:innen davon ab, die Sanierung vorzunehmen. Doch es gibt eine Reihe von Fördermöglichkeiten, um die eigene finanzielle Belastung zu reduzieren.

Voraussetzungen für Förderkredite und Zuschüsse

Um staatliche Fördermittel zu erhalten, müssen einige Voraussetzungen gegeben sein. Sie erhalten Zuschüsse und Förderkredite unter diesen Voraussetzungen:

  • Einbau von einbruchhemmenden Rollläden
  • Einbau und Erneuerung von außenliegendem Sonnenschutz mit automatischer Steuerung
  • Bei gleichzeitiger Erneuerung von Fenstern oder Dachfenstern

 

Diese Förderungen gibt es für Rollladenprojekte

Fördermöglichkeiten bieten die KfW, BAFA oder auch regionale Förderprogramme, die in einigen Bundesländern verfügbar sind.

KfW-Förderungen

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert unterschiedliche Baumaßnahmen zur energetischen Sanierung, von denen einige auch auf den Einbau oder Austausch von Rollläden anwendbar sind. Zu unterscheiden sind hier Kredite auf der einen Seite, Zuschüsse auf der anderen Seite.

KfW-Programm Wohngebäude – Kredit (261)

Dieses Förderprogramm stellt keine Einzelmaßnahme dar, sondern zielt auf die Komplettsanierung eines Bestandsgebäudes zum Effizienzhaus (mindestens Effizienzhaus-Stufe 85) ab. Für eine Komplettsanierung wird in diesem Förderprogramm neben einem zinsgünstigen Kredit (maximal 150.000 Euro) zusätzlich ein Tilgungszuschuss (maximal 20 Prozent) bereitgestellt. Letztlich ist so eine Förderung von 20-45 Prozent der förderfähigen Kosten möglich. Die tatsächliche Höhe richtet sich dabei nach dem erreichten Effizienzhaus-Niveau.

Als förderfähige Kosten gelten neben dem Einbau von Fenstern auch Putz- und Malerarbeiten sowie Einbau oder Erneuerung von Rollläden oder außenliegenden bzw. zwischen den Scheiben liegenden Sonnenschutzvorrichtungen.

Einbruchschutz - Investitionszuschuss und Kredite der KfW

Zur Steigerung der Sicherheit im Eigenheim gibt es die Möglichkeit des nachträglichen Einbaus einbruchhemmender Rollläden. Die KfW fördert diese Maßnahme über den Investitionszuschuss 455-E bei Investitionskosten zwischen 500 und 1.000 Euro mit 20 Prozent, bei darüber hinausgehenden förderfähigen Kosten bei 10 Prozent. Insgesamt erhalten Sie so maximal 1.600 Euro Zuschuss vom Staat. Die Grundvoraussetzung ist, dass die Rollläden der DIN EN 1627 entsprechen und mindestens Widerstandsklasse RC 2 aufweisen. Da die Nachfrage nach diesem Zuschuss groß ist, sind die Fördermittel oft schon weit vor Jahresende erschöpft, sodass es sich lohnt, den Antrag frühzeitig zu stellen.

Auch die Nachrüstung eines elektrischen Antriebssystems für Rollläden ist im Rahmen des barrierefreien Umbaus förderfähig. Bei der KfW fällt die Ausrüstung mit Smart Home-Elementen unter den den Zuschuss 455-B:

  • Der Zuschuss nach 455-B liegt bei 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten und maximal 5.000 Euro je Wohneinheit. Alternativ können Sie für den Förderstandard "Altersgerechtes Haus" Zuschüsse in Höhe von 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bei der KfW-Bank beantragen (max. 6.250 Euro pro Wohneinheit).

Einbau und Erneuerung von außenliegendem Sonnenschutz durch das BAFA

Sonnenschutz verhindert, dass sich Wohnräume im Sommer unangenehm aufheizen. Nicht selten kommen als Gegenmaßnahme klimaschädliche Klimaanlagen zum Einsatz. Um das zu vermeiden, fördert die Bundesregierung bestimmte Arten des Sonnenschutzes, der im Winter gleichzeitig dafür sorgt, dass die Wärmeverluste über die Fenster geringer ausfallen.

Förderung durch BEG EM

Seit August 2022 fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Einzelmaßnahmen der Gebäudehülle, d. h. auch neue Fenster im Bestandsgebäude mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude in der Variante Einzelmaßnahme (BEG EM). Das Kombinieren der BAFA-Förderung mit anderen Fördermitteln ist dabei grundsätzlich möglich, wobei die Summe von Krediten, Zuschüssen und Zulagen nicht über den förderfähigen Kosten liegen darf.

Gefördert wird dabei der Ersatz oder erstmalige Einbau von außenliegendem Sonnenschutz, der verstellbar und motorisch betrieben wird. Dabei muss die Tageslichtversorgung der Räume über Lichtlenksysteme oder eine strahlungsabhängige Steuerung stattfinden. Darüber hinaus fallen lediglich Fensterladen und Rollläden, Jalousien und Raffstores sowie Fenstermarkisen, die parallel zum Fenster verlaufen, unter die förderfähigen Einbauten. Markisen für Terrassen und nicht beheizte Wintergärten hingegen sind nicht förderfähig. Werden die kompletten Fenster erneuert, gibt es auch Fördermittel für den zwischen den Scheiben liegenden Sonnenschutz.

Die Höhe der Förderung liegt bei Anträgen, die seit dem 15. August 2022 gestellt wurden, bei 15 Prozent der Investitionssumme, die zwischen 2.000 und 60.000 Euro je Wohneinheit (Mindestalter 5 Jahre) liegen muss. Die bislang geltende zusätzliche Fördermöglichkeit im Rahmen des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) wurde ersatzlos gestrichen. Neben dieser Förderung erhalten Sie 50 Prozent der Kosten, die für den oder die Energieberater:in anfallen. Förderberechtigt sind dabei nicht nur Eigentümer:innen, sondern auch Mieter:innen.

Steuerbonus für Sonnenschutz

Der Steuerbonus nach §35c EStG richtet sich an Eigentümer:innen, die das Wohneigentum selbst nutzen und keine anderen Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist dafür lediglich die Beratung bei einem Fachhändler und dessen Beauftragung. Die Rechnung und die Fachunternehmererklärung des Bundesfinanzministeriums legen Sie nach der Montage einfach beim Finanzamt vor.

Die steuerliche Förderung ist auch nachträglich für 2021 montierte Beschattungen bei Gebäuden, die älter als 10 Jahre sind, möglich. Das Bundesfinanzministerium berücksichtigt hier von maximal 200.000 Euro pro Gebäude in 10 Jahren maximal 40.000 Euro, d. h. 20 Prozent der anfallenden Kosten. Der Betrag wird mit der Steuerschuld über drei Jahre verrechnet: In Jahr 1 und 2 um 7 Prozent, in Jahr 3 um 6 Prozent. Liegt die Steuerlast allerdings unter dem potenziellen Bonus, verfällt dieser überschüssige Betrag, sodass sich gegebenenfalls eher eine Förderung über KfW oder BAFA lohnt.

Regionale Förderprogramme

In einigen Bundesländern gibt es neben den staatlichen Förderprogrammen von KfW und BAFA zusätzlich regionale Programme, die eine energetische Modernisierung und Sanierung unterstützen. Es lohnt sich daher, zusätzlich eine Online-Recherche durchzuführen, da sich einige der Programme mit jenen von KfW und BAFA kombinieren lassen. Meist sind die Landesbanken der Bundesländer hier die richtigen Ansprechpartner.

Hinweise zur Förderung durch die KfW oder BAFA

  • Alle Anträge müssen zwingend vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt werden (bei Steuerbonus auch nachträglich für 2021 möglich).
  • Ebenfalls vorgeschrieben ist die Einbeziehung eines Energieberaters oder einer Energieberaterin, der oder die eine technische Projektbeschreibung erstellt und darin die vorgesehene Maßnahme erläutert. Für diese Beschreibung erhalten Sie eine ID, die neben dem Herstellernachweis Grundvoraussetzung für den Förderantrag ist.
  • Einhaltung der Vorgaben der DIN4108-2:2013-02 zum sommerlichen Wärmeschutz

Beratung zu Fördermöglichkeiten

Unsere fachkundigen Expert:innen beraten Sie nicht nur zu den Möglichkeiten eines effizienten Sonnenschutzes, sondern gleichzeitig auch über aktuelle Förderprogramme. Durch zinsgünstige Kredite und Zuschüsse amortisiert sich die Investition vor allem im Hinblick auf steigende Energiepreise schon nach wenigen Jahren. Gleichzeitig profitieren Sie durch einen maßgeschneiderten Sonnenschutz von einem angenehmen Raumklima und leisten Ihren ganz persönlichen Beitrag zum Klimaschutz.