Sturmschäden am Rollladen – was zahlt die Gebäudeversicherung?

Rollladen sind starken Windkräften ausgesetzt und überstehen einen Sturm nicht immer unbeschadet. Wer versichert ist, kann Schäden ersetzt bekommen, vorausgesetzt er erfüllt alle nötigen Sorgfaltspflichten.

Stürme werden wie andere Naturereignisse durch den Klimawandel häufiger. Besonders intensiv fallen diese Wetterextreme im Herbst und im Frühjahr aus, doch prinzipiell kann ein Sturm in Deutschland während des gesamten Jahres auftreten. Die möglichen Schäden sind weitreichend und ziehen mitunter auch den Sonnenschutz wie etwa Rollläden in Mitleidenschaft.

Ab wann zahlt die Versicherung?

Grundsätzlich gehört alles, was man beim Umziehen mitnehmen kann, zur Hausratsversicherung. Rollläden sind fest verbaut, zählen daher zum Gebäudezubehör und sind bei der Gebäudeversicherung mitversichert, wenn es um einen Sturmschaden geht. Sie deckt bei einer entsprechenden Police allfällige Sturm- und Hagelschäden ab.

Diese Versicherungsleistung greift allerdings erst bei einem starken Unwetter und nicht bei geringeren Windstärken, sollte es dadurch zu Schäden kommen. Häufig ersetzt die Versicherung Sturmschäden erst ab einer Windstärke 8 (ab 62 km/h). Man benötigt daher bei der Meldung des Schadens einen Windstärken-Nachweis, den es für die betroffene Region beim Deutschen Wetterdienst oder beim örtlichen Wetteramt gibt. Als Versicherungsnehmer ist man zudem dazu verpflichtet, entstandene Schäden möglichst zeitnah zu melden.

Idealerweise sollte die Versicherung die Schadensmeldung innerhalb von sieben Tagen nach dem Sturm erhalten. Nur so ist für den Vertragspartner ein zeitlicher Zusammenhang zwischen den Schäden am Sonnenschutz und dem Wetterereignis klar ersichtlich.

Die Versicherung erbringt ihre Leistungen zudem nur dann, wenn der Wohnungs- oder Hausbesitzer seine Sorgfaltspflicht erfüllt. Das bedeutet, dass man entsprechend und rechtzeitig auf die Sturmwarnungen in Fernsehen und Hörfunk reagiert. Tut man das nicht, hat man auch bei einem starken Sturm keine Schadenersatzansprüche, wenn der Sonnenschutz beschädigt wird.

Rollläden bei Sturm öffnen oder besser schließen?

Die Frage „Soll ich meine Rollladen bei Sturm hoch- oder herunterfahren?“ lässt sich nicht pauschal beantworten, da die Antwort je nach Ausführung des Sonnenschutzes unterschiedlich ausfallen kann. Leichte Plastikrollladen setzen dem Sturm nur wenig Widerstandskraft entgegen und sollten daher am besten hochgefahren werden, um Schäden zu vermeiden. PVC-Rollladen richten gerade gegen Hagel nur wenig aus. Die Gefahr, dass die filigranen Lamellen einfach durchschlagen werden, ist groß. Daher ist es besser, diesen bei Sturm hochzufahren, da mehrfach verglaste Fenster meist besser mit Eisgeschossen und herumwirbelnden Gegenständen zurechtkommen als leichte Plastikrollladen.

Robuste Rollladen schützen Fenster und Terrassentüren

Anders sieht der Sachverhalt bei hochwertigen Modellen in massiver Ausführung aus. Diese schützen sehr gut vor allen Arten von Beschädigungen und bewahren das Fensterglas vor herumfliegenden Objekten. Außenrollos mit robusten Aluminiumlamellen sollte man daher bei starkem Wind komplett herunterfahren. Auch die Lüftungsschlitze sollten nicht mehr zu sehen sein. Ist der Behang vollständig heruntergelassen, ist er bei Qualitätsmodellen so stabil, dass ihn der Wind nicht eindrücken kann. Noch robuster sind motorbetriebene Modelle mit Hochschiebesicherung. Diese fixiert den Panzer und erhöht so die Widerstandsfähigkeit gegen den Wind.

In jedem Fall sollten Außenrollos immer ganz heruntergefahren oder ganz hochgezogen werden. Andernfalls kann der Wind in den nur halb geschlossenen Rollladen eindringen und ihn aus der Führung drücken. Fenster sollten auch im Dachboden und im Keller stets geschlossen werden. Sind sie gekippt, kommt es zu Durchzug, was wiederum Schäden verursachen kann. Auch Scheiben können bei Sturm zu Bruch gehen, wenn ein Fenster geöffnet ist. Vorsicht ist nur dann angesagt, wenn über ein Kellerfenster die Luftzufuhr zum Kamin oder Kachelofen läuft. Dann muss dieses in jedem Fall geöffnet bleiben.

Schadenersatz nur bei einwandfrei funktionierenden Rollladen

DiVielen Versicherungsnehmern ist nicht klar, dass bei einem Schadensfall auch relevant ist, ob der Sonnenschutz vor dem Sturm ordnungsgemäß funktioniert hat. Dieser Punkt ist wichtig, denn eine mangelnde Pflege kann die Leistung der Versicherung einschränken. Das gilt auch dann, wenn die Umgebung nicht ausreichend vor Sturmschäden gesichert wurde und etwa nicht richtig verstaute Sonnenliegen vom Wind gegen den Rollladen geschleudert werden. Daher ist es auch aus versicherungsrechtlichen Gründen wichtig, seine Outdoor-Möbel gut zu sichern, wenn ein Sturm aufzieht. Bäume solle man regelmäßig auf eine mögliche Sturzgefahr prüfen.

Insektenschutz-Rollos bei Sturm hochfahren

Die Frage der Sorgfaltspflicht stellt sich auch beim Einsatz von Insektenschutz-Rollos. Diese sollten bei Sturm auf jeden Fall hochgefahren werden. Das Gewebe ist zwar luftdurchlässig und daher sehr windstabil, dennoch kann es durch Gegenstände, die der Wind herumwirbelt, beschädigt werden.

Wettergefahren trotz bei Abwesenheit sicher erkennen

Nicht immer ist es möglich, seinen Sonnenschutz bei Abwesenheit rechtzeitig vor Schäden zu schützen. Dafür gibt es mittlerweile technische Hilfe in Form von Windsensoren und Windwächtern. Diese kontrollieren das aktuelle Wetter automatisch und regeln bei aufkommendem Sturm selbständig das Hoch- und Herunterfahren.

Zusammenfassung:

Als außenliegendes Sonnenschutzelement ist ein Rollladen den Kräften des Windes besonders ausgesetzt. Er sollte daher je nach Ausführung des Produkts ab einer bestimmten Windstärke komplett ein- oder ausgefahren werden, damit man bei Schäden Leistungen der Gebäudeversicherung geltend machen kann. Der jeweilige Belastungswert durch den Wind wird gemäß der Beaufort-Skala („Bft“) angegeben. Diese Skala reicht von Windstille (Klasse 0) bis Orkan (Klasse 12). Welcher Windwiderstandsklasse ein Rollladen standhält, lässt sich in der Bedienungsanleitung des Produkts nachlesen.