Sonnenschutz und Mieterrechte: wichtige Fragen und Antworten

Verfügt eine Mietwohnung über Rollladen, ist das unbestreitbar ein Komfortgewinn für den Mieter. Wird der Sonnenschutz im Laufe der Jahre defekt, bedeutet das in Gegenzug weniger Wohnqualität für die Bewohner. Schäden können etwa dann entstehen, wenn der Rollladengurt abgenutzt ist, oder die Witterung dem Sonnenschutz zusetzt. Was passiert nun in diesem Fall? Wer ist zuständig für die Reparatur und wirkt sich ein defekter Rollladen auch auf die Höhe der Miete aus?

Kleine Rollladen-Reparaturen sind Mietersache

Grundsätzlich ist der Vermieter dafür zuständig, dass das Wohnobjekt in einem ordnungsgemäßen Zustand ist. Diese Pflicht zur Instandhaltung betrifft allerdings nicht sogenannte Kleinreparaturen. Diese können laut Rechtsprechung Sache des Mieters sein. Geht es dabei um Gegenstände wie Rollladen, die dieser direkt und häufig nutzt, muss er bei Defekten auch die Kosten für die Instandsetzung bezahlen.

Treten in einer Mietwohnung Schäden an einem Rollladen auf, sollte daher zuerst geklärt werden, ob es sich um eine Kleinreparatur handelt.

 

Der Rollladenkasten ist laut einem Urteil des Leipziger Amtsgerichts von dieser Kleinreparaturklausel allerdings ausgenommen. Dafür ist eindeutig der Vermieter verantwortlich. Kommt er seinen Reparaturverpflichtungen nicht nach, berechtigt das den Mieter unter Umständen zu einer Minderung der Miete oder zur Bezahlung der Miete unter Vorbehalt. Entsprechende Gerichtsurteile gibt es bereits, die bei defekten oder sich nicht mehr richtig schließende Rollladen eine Mietminderung bis zu fünf Prozent ergaben. Detaillierte Angaben finden Sie in der Mietminderungstabelle, die die jeweiligen Mängel mit den entsprechenden Gerichtsurteilen auflistet.

Weitere wichtige Fragen & Antworten

Was passiert, wenn der Vermieter einen bestehenden Rollladen entfernt?

Falls Rollladen bei einer Modernisierung oder einem Umbau entfernt wurden, muss der Vermieter diese wieder dort anbringen, wo sie sich vorher befunden haben. Laut einem Urteil des Landesgerichts Düsseldorf ist ein innen angebrachter Sonnenschutz kein adäquater Ersatz.

Ist der Lärm, der entsteht, wenn mein Nachbar seine Rollladen öffnet und schließt, ein Grund für eine Mietminderung?

Nein, lautstark bewegte Rollladen beim Nachbarn sind kein Grund für eine Mietminderung, auch wenn damit erheblicher Lärm verbunden ist. Das hat die Rechtsprechung bereits eindeutig entschieden.

Darf ich weniger Miete zahlen, wenn Rollladen fehlen?

Das hängt davon ab, was vertraglich zwischen Mieter und Vermieter vereinbart wurde. Grundsätzlich hat ein Mieter keinen Anspruch darauf, dass seine Wohnung über einen Sonnenschutz verfügt. Auch bei Parterrewohnungen, wo Rollladen Sicherheit bieten, besteht dieser Anspruch nicht.

Wer ist für die Reinigung von Rollladen und Jalousien zuständig?

Die Frage, wer bei einem Mietverhältnis für die Reinigung des Sonnenschutzes verantwortlich ist, taucht häufig auf. Die Reinigung von Fenstern, so diese sicher zugänglich sind, ist immer Aufgabe des Mieters. Das gilt auch für Innenjalousien. Bei Außenrollladen sieht das anders aus. So hat das Landesgericht München in einem strittigen Fall entschieden, dass der Rollladen zur Hausfassade gehört und daher der Vermieter auch für die Reinigung von außen verantwortlich ist. Das gilt aber nicht, wenn der Mieter in Eigenregie nachträglich einen Rollladen einbauen lässt. In diesem Fall ist er selbst für die Reinigung verantwortlich.