Mit massiven Rollladen gut geschützt bei Sturmgefahr

Es wird stürmisch in der Schweiz. Laut dem Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) werden Stürme als Folge des Klimawandels künftig häufiger vorkommen. Das gilt auch für Jahreszeiten und für Gebiete, die bislang davon verschont wurden.

Mit den Wetterkapriolen steigen die Gefahren für die eigenen vier Wände. Unwetterwarnungen sollten daher unbedingt beachtet und entsprechende Schutzmassnahmen ergriffen werden, damit es nicht zu vermeidbaren Schäden kommt. Das gilt auch für Besitzer von Rollladen. Sie stehen bei Sturmgefahr oft vor der Entscheidung: Soll ich den Rollladen besser herunterlassen oder hochziehen?

Nur robuste Rollladen schützen zuverlässig

Die Antwort auf diese Frage hängt von der Beschaffenheit des Storens ab. Robuste Rollladen sollte man bei Sturm und Unwetter immer geschlossen halten. Das gilt auch dann, wenn Hagel droht. Diese Empfehlung gilt allerdings nur für massive Modelle wie die stranggepressten und widerstandsfähigen Schanz-Rollladen aus Aluminium. Für filigrane Rollladen aus PVC trifft das nicht zu.

Sie leisten Wind, Wetter und Hagel viel weniger Widerstand und können in geschlossenem Zustand beschädigt werden. Mehrfach verglaste Fenster halten Hagelkörnern meist besser stand als diese wenig robusten Systeme.

Hochwertige Rollladen sind hingegen ein wirksamer Schutz gegen Beschädigungen aller Art. Sie schützen das Fensterglas auch vor herumfliegenden Objekten wie etwa Ästen. Für alle Modelle gilt: Ein Storen sollten nie halb heruntergelassen werden! Denn so können ihn untergreifende Winde schlimmstenfalls aus seinen Führungsschienen herausreissen.

Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus?

Schäden durch Sturm und Hagel werden wie Leitungswasser oder Feuer durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Sie sind üblicherweise in der Polizze miterfasst. Meist definieren Versicherungsunternehmen Sturm ab Windstärke 8 (62 bis 74 km/h). Da Storen zum Gebäudezubehör zählen, unterliegen sie bei einem Sturmschaden dem Versicherungsschutz.

Die Versicherungsgesellschaften kommen aber nur dann für Schäden auf, wenn der Wohnungs- oder Hausbesitzer seine Sorgfaltspflichten erfüllt. Das bedeutet, dass man bei Sturmgefahr bestimmte Vorsichtsmassnahmen ergreift. Ist laut den Prognosemodellen der Wetterdienste mit einem Unwetter zu rechnen, muss man Fenster und Türen inklusive der Terrassentüren schliessen. Das gilt auch für gekippten Türen und Fenster.

Damit die Versicherung ihre Leistung erbringt, muss der Rollladen zudem einen ordnungsgemässen Zustand aufweisen. Auch die Sturmsicherung der Umgebung des Hauses und der Terrasse ist ein Kriterium. Gartenmöbel müssen so gesichert werden, dass der Wind sie nicht herumwirbeln kann. Bäume und andere Bepflanzungen sollte man auf eine mögliche Bruchgefahr prüfen. Erfüllt man diese Vorsorgepflichten, kann man in Fall des Falles mit einer Entschädigung der Versicherung bei Hagel- und Sturmschäden rechnen.