Baugenehmigung für Wintergärten – alle Infos im Überblick
Der Anbau eines Wintergartens an das Eigenheim wertet nicht nur die Immobilie auf: Er erweitert vor allem auch den Wohnraum um einen behaglichen Ort mit Blick ins Grüne. Als Bauwerk ist er grundsätzlich genehmigungspflichtig, bevor Sie mit dem Bau beginnen dürfen. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, in denen der Anbau des Wintergartens ohne Baugenehmigung erfolgen kann. Wir haben die wichtigsten Infos für Sie zusammengestellt.
Baugenehmigung für Wintergärten ist Pflicht – meistens
Auch das eigene Grundstück unterliegt den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) und den konkreten Ausformulierungen der Landesbauordnungen der Bundesländer. Relevant sind beispielsweise das private Baurecht, das die Beziehungen zwischen privaten Baubeteiligten regelt, und das öffentliche Baurecht, das das Bauplanungsrecht und das länderspezifische Bauordnungsrecht beinhaltet.
In den meisten Bundesländern gilt dabei eine Pflicht, vor Baubeginn eine Baugenehmigung für den Wintergarten einzuholen. Allerdings gibt es auch einige Ausnahmen, wenn der Wintergarten eine bestimmte Größe nicht überschreitet.
- In Bremen sind Wintergärten bis zu einer maximalen Tiefe von 2,50 Metern und einer Grundfläche von 30 m² genehmigungsfrei.
- In Hessen dürfen Sie einen Wintergarten mit maximal 30 m², in Nordrhein-Westfalen bis zu 25 m² ohne Genehmigung errichten.
- Thüringen und Brandenburg nehmen Kaltwintergärten bis zu 20 m² beziehungsweise 75 m³ Raumvolumen von der Genehmigungspflicht aus.
- In Rheinland-Pfalz dürfen Sie einen Kaltwintergarten mit einem Raumvolumen von maximal 50 m³ ohne Bauantrag aufstellen.
Alle anderen Bundesländer (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein) fordern grundsätzlich eine Baugenehmigung für Wintergärten ein.
Rechtsgrundlagen für die Baugenehmigung bei Wintergärten
Baden-Württemberg | |
Bayern | |
Berlin | |
Brandenburg | |
Bremen | |
Hamburg | § 60 HBauO in Verbindung mit Anlage 1 |
Hessen | § 55 HBO in Verbindung mit Anlage 2 |
Mecklenburg-Vorpommern | |
Niedersachsen | |
Nordrhein-Westfalen | |
Rheinland-Pfalz | |
Saarland | |
Sachsen | |
Sachsen-Anhalt | |
Schleswig-Holstein | |
Thüringen |
Berücksichtigung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
Möchten Sie den Wintergarten als zusätzlichen Wohnraum ganzjährig nutzen, d. h. im Winter auch beheizen, gelten weitere Vorschriften, die sich aus dem GEG ergeben. Hiernach gelten bestimmte Vorgaben zur minimalen Wärmedämmung, um eine gute Energieeffizienz zu erzielen und hohe Wärmeverluste zu verhindern.
Bau ohne Baugenehmigung – mit Freistellungsverfahren
Auch, wenn aufgrund des Bundeslandes und der Größe keine Baugenehmigung erforderlich ist, können Sie nicht einfach wild bauen. Auch dann gelten die rechtlichen Vorschriften der Gemeinde und der Bauordnung, d. h. Mindestabstände, Brandschutzvorgaben, Denkmalrecht und die Gestaltungssatzung. Informieren Sie sich hierzu am besten beim zuständigen Bauamt. Es lohnt sich dabei in jedem Fall, das Bauamt zu kontaktieren und eine schriftliche Bestätigung über ein Freistellungsverfahren abzuwarten.
Anlehnhäuser brauchen keine Genehmigung
Möchten Sie einen Wintergarten an das Haus anbauen, ohne jedoch einen direkten Zugang zum Haus zu schaffen, verzichten hier auf eine Heizung und überschreiten eine bestimmte Größe nicht, gilt der Wintergarten als sogenanntes Anlehnhaus, das von der Genehmigungspflicht befreit ist. Gleiches gilt für Gartenhäuser bis zu einem Raumvolumen von 10 m³. Fällt das Haus größer aus, ist der Bau in einigen Bundesländern wiederum genehmigungspflichtig.
Nachträgliche Baugenehmigung für den Wintergarten
Haben Sie einen Wintergarten ohne Berücksichtigung der Bauvorschriften errichtet, ist es auch möglich, nachträglich eine Baugenehmigung einzuholen. Wichtig ist hier, dass der Bau genehmigungsfähig ist, d. h. den örtlichen Vorgaben entspricht.
Bußgelder bei Missachtung der Vorschriften
Die Einhaltung der Bauvorschriften wird zwar nicht durchweg kontrolliert, doch besteht immer das Risiko, mit einem Verstoß ertappt zu werden. In diesem Fall droht nicht nur ein Bußgeld: Im schlimmsten Fall kann die Baubehörde den Rückbau des Wintergartens anordnen.
Unterlagen für die Baugenehmigung
Um die Baugenehmigung für den Wintergarten zu erhalten, müssen Sie einen Bauantrag bei der örtlichen Baubehörde stellen. Dieser besteht aus mehreren Teilen:
- das Antragsformular
- eine schriftliche Baubeschreibung
- detaillierte Zeichnungen des Wintergartens
- den Lageplan als Auszug aus dem Katasteramt
- die Bauberechnung inklusive der Statik
- ggf. technische Nachweise wie Schallschutz, Entwässerung, Brandschutz und Heizungsanlage sowie ein Wärmeschutznachweis
Da das Zusammensuchen dieser Unterlagen für Privatpersonen oft kompliziert ist und der Antrag nur durch eine bauvorlageberechtigte Person beim Bauamt gestellt darf, wenden Sie sich bei Bedarf an eine:n Architekt:in, Statiker:in oder Handwerker:in. Beim nachträglichen Anbau eines Wintergartens an ein Bestandsgebäude können auch Fachfirmen diese Arbeit übernehmen.
Bebauungsplan als Planungsgrundlage
Praktisch jedes Grundstück in einem Wohngebiet unterliegt einem örtlichen Bebauungsplan, in dem festgelegt ist, was in der jeweiligen Gegend erlaubt ist – und was nicht. Das betrifft beispielsweise Mindestabstände zum Nachbargrundstück (in der Regel 2,50 m), die maximale Überbauung der Grundstücksfläche oder Vorgaben zu Flucht- und Rettungswegen. Erkundigen Sie sich vor der Planung am besten beim Bauamt nach den Vorschriften, um unzulässige Planungsschritte zu vermeiden.
Einverständnis der Nachbarparteien
Grundsätzlich kann Ihnen niemand den Bau eines Wintergartens verbieten, wenn Sie sich an die rechtlichen Rahmenbedingungen halten. Allerdings ist ein ungetrübtes Verhältnis zu den Nachbar:innen durchaus einiges wert, sodass eine Zustimmung immer wünschenswert erscheint. Unterschreiten Sie mit dem Bau hingegen die Mindestabstände zum Nachbargrundstück, ist die schriftliche Zustimmung zwingend erforderlich.
Kosten der Baugenehmigung für den Wintergarten
Mit welchen Kosten Sie für die Baugenehmigung rechnen müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auch hier veranschlagen die Bundesländer unterschiedliche Kostensätze. Auch hängen die Kosten natürlich davon ab, ob ein:e Architekt:in mit der Planung beauftragt wurde. Ist das der Fall, rechnen Sie mit etwa 10-20 % der gesamten Bausumme für die Planung und Genehmigung ein. Die Richtlinie für die Gebühren des Genehmigungsverfahrens liegt bei rund 0,5 % der Gesamtbaukosten. Allerdings veranschlagen einige Kommunen auch Mindestsätze bei kleinen Bauvorhaben oder vereinfachen das Verfahren durch eine pauschale Gebühr.
Baugenehmigung für die Wintergarten-Beschattung?
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