Gut gefördert: Zuschüsse für den Sonnenschutz in Österreich

Wer an einen Rollladen oder andere Sonnenschutzinvestitionen denkt, kann sich in vielen österreichischen Bundesländern lukrative Zuschüsse und Förderungen holen.

Sonnenschutz ist in vielen Bundesländern attraktiv, wenn es um Förderungen geht. Mit unterschiedlichen Maßnahmen wird etwa das Nachrüsten eines Rollladens von offizieller Seite finanziell unterstützt. Mehrere österreichische Bundesländer sagen mittlerweile der Überwärmung von Wohngebäuden mit speziellen Förderungen von Sonnenschutz-Maßnahmen den Kampf an.

Rollladen, Raffstores, Jalousien und Zip-Screens sollen energiehungrige Klimaanlagen ersetzen und die Lebensqualität der Bewohner erhöhen. Immer mehr Landesregierungen erkennen mittlerweile, wie sinnvoll der effektive Schutz vor Backofenhitze und Tropennächten ist, die auch in Österreich immer häufiger werden. Ein Spitzenreiter bei den unterschiedlichen Förderprogrammen ist Wien, das seine Maßnahmen gegen die Überwärmung von Wohngebäuden stark forciert.

Wien: gute Förderungen dank Verschattungsoffensive

Die vor einigen Jahren in Wien gestartete Förderungsoffensive für außenliegenden Sonnenschutz von Balkontüren und Fenstern wird mittlerweile sehr gut angenommen. Gefördert werden mechanisch oder elektrisch betriebene Sonnenschutzsysteme in mehrgeschossigen Wohngebäuden. Die Zuschüsse gibt es nicht nur für Gemeindebauten, sondern auch für den freifinanzierten und für den geförderten Wohnbau.

Neben Mietern haben also auch Eigentümern von Wohnungen grundsätzlich Anspruch auf Fördermittel. Eigentümer und Hausverwaltungen von Mehrfamilienhäusern können für mehrere Wohnungen gleichzeitig Sammelanträge stellen.

Nur außenliegender Sonnenschutz wird gefördert

Für folgende Sonnenschutzsysteme gibt es Förderungen: für außen angebrachten, nachträglich montierten Sonnenschutz wie Rollladen, Fassadenmarkisen oder Jalousien in Verbindung mit Balkon- oder Fenstertüren. Voraussetzung ist, dass diese 2- oder 3-fach verglast sind. Auch Kastenfenster erfüllen die Förderbedingungen. Wichtig ist, dass der Sonnenschutz im geschlossenen Zustand parallel zur Glasfläche angebracht ist. Markisen oder Gelenksmarkisen, bei denen das nicht der Fall ist, erhalten keine Zuschüsse.

Ein- und Zweifamilienhäuser, Geschäftslokale und Kleingartenwohnhäuser können nicht gefördert werden. Auch für Reihenhäuser und andere in verdichteter Flachbauweise erbaute Häuser gibt es keine Fördermittel.

Bis zu 50 Prozent Förderung

Das Maßnahmenpaket für die Außenmontage von Rollladen, Markisen und Außenjalousien ist recht großzügig. Die Stadt trägt unter bestimmten Bedingungen 50 Prozent der Beschattungskosten. Dieser Betrag ist pro Wohneinheit allerdings auf 1.500 Euro beschränkt. Das Gebäude, in dem der Förderungswerber lebt, muss nicht wie anfänglich festgelegt über 20 Jahre alt sein. Mittlerweile werden auch mindestens zehn Jahre alte Gebäude gefördert. Geht es um eine Dachgeschosswohnung, gilt nicht der Bewilligungszeitpunkt des Dachgeschoss-Ausbaus, sondern der des Gebäudes. Zuständig für die Abwicklung ist die MA 50 (Magistratsabteilung Wohnbauförderung).

Auch Bewohner von Gemeindebauten profitieren

Bewohner von Wiener Gemeindebauten können ebenfalls um eine Förderung ansuchen. In diesem Fall muss jedoch der Hauseigentümer erklären, dass er mit der Anbringung einverstanden ist. Liegt das Gebäude in einer Schutzzone, ist in jedem Fall eine Bewilligung durch die Magistratsabteilung 19 erforderlich.

Die Förderaktion wird bis Ende 2025 laufen. Das Fördervolumen soll bei starker Nachfrage aufgestockt werden, um die „Verschattungsoffensive“ großflächig zu einem Erfolg zu machen. Vor allem die Montage von Rollladen soll eine spürbare Verbesserung der Wohnqualität bringen. Die Zahl der Hitzetage ist gerade im dicht verbauten Wien in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Dem will man vor allem durch außenliegenden Sonnenschutz begegnen, um das sommerliche Aufheizen von Wohngebäuden merklich zu verringern. Der Sonnenschutz soll zudem als attraktive Alternative zur Installation von Kühlgeräten bekannt gemacht werden.

Für den Antrag auf Förderung eines Sonnenschutzes in mehrgeschossigen Wohnbauten brauchen Sie neben dem Online-Formular folgende Unterlagen:

  • Einen Grundbuchsauszug bei Eigentumswohnungen
  • Eine Zustimmungserklärung des Hauseigentümers
  • Die Rechnung für den Sonnenschutz
  • Eine positive Stellungnahme der Wiener Abteilung für Architektur und Stadtgestaltung, falls das Wohngebäude in der Schutzzone liegt
  • Bei Fassadenmarkisen einen Herstellernachweis über die Einhaltung der qualitativen Mindestanforderungen. Ausschlaggebend ist hier der sogenannte Gesamtenergiedurchlassgrad (gtot), der kleiner oder gleich 0,14 sein muss bzw. der Abminderungsfaktor (Fc-Wert). Dieser muss gemäß ÖNORM kleiner oder gleich 0,23 sein.

Der Antrag auf Förderung für den Sonnenschutz muss bis spätestens 31. Dezember 2025 eingereicht werden. Beim Stellen des Antrags darf das Rechnungsdatum höchstens sechs Monate zurückliegen.

Weitere Informationen gibt es unter:

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/foerderungsantraege/sonnenschutz.html#unterlagen

und unter:

https://www.stadt-wien.at/immobilien-wohnen/bauen-renovieren/foerderung-sonnenschutz.html

Wie sieht es in den anderen Bundesländern aus?

So offensiv wie in Wien wird derzeit in keinem anderen Bundesland der Sonnenschutz an Wohngebäuden gefördert, doch auch hier lohnt sich oft ein Blick in die Förderbedingungen. In Oberösterreich gibt es allgemeine Fördermöglichkeiten rund um Maßnahmen, die die negativen Folgen des Klimawandels begrenzen.

Voraussetzung ist, dass der Hitzeschutz diese Auswirkungen dauerhaft abmildert. Niederösterreich richtet sich mit seinen Fördermaßnahmen vor allem an Eigentümer von Privathäusern und an Wohnbaugenossenschaften.

Neben bepflanzten Fassaden im Zuge einer Begrünungsoffensive für 10.000 Häuser gibt es auch Mittel für den passiven Sonnenschutz. Wer unter die Zielgruppe fällt, kann für Markisen oder Rollladen eine Förderung von bis zu 1.500 Euro beantragen.

Vorarlberg fördert außenliegenden Sonnenschutz wie Rollladen nur im Zuge einer Fassaden- oder Fensterrenovierung. In Tirol gibt es ebenfalls Fördermittel, wenn bei einer Sanierung ein Sonnenschutz ergänzt wird. Auch beim Neubau beteiligt sich das Land in Form von Direktzahlungen von 25 Prozent der förderbaren Kosten und 35 Prozent in Form von Annuitätenzuschüssen bei der Kreditfinanzierung.

Ein Impulsprogramm, mit dem Kärnten die nachträgliche Anbringung von Außenbeschattungen gefördert hat, wurde im Sommer 2021 abgeschlossen. Neue Förderprogramme sind jedoch geplant, da das Programm sehr gut angenommen wurde.